Im Kampf gegen den Klimawandel wird den Finanzmärkten und Finanzdienstleistern eine große Bedeutung zugemessen, besonders im Hinblick auf nachhaltige Investments. Die EU-Offenlegungsverordnung1 ist dabei ein wesentliches regulatorisches Instrument, das Finanzdienstleister verpflichtet, ihre diesbezüglichen Strategien und Prozesse offenzulegen sowie darzulegen, welchen Beitrag jedes ihrer Produkte dazu leistet.
Für uns eine gute Gelegenheit Ihnen unseren riskine Fondsfinder vorzustellen, der diese Anforderungen ganzheitlich abdeckt.
Allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten der SFDR sind bereits seit März 2021 in Kraft und wurden per Jänner 2023 im Rahmen der delegierten Verordnung in Bezug auf Inhalt, Methoden und Darstellung präzisiert. Dies fördert nicht nur die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageprodukten, sondern ermöglicht es Anleger:innen fundierte und besser informierte Entscheidungen zu treffen.
Ein wesentlicher Inhalt der Verordnung ist die Veröffentlichung von Informationen auf den Internetseiten des Finanzdienstleisters, in denen Finanzprodukte nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Merkmalen (ESG) ausgewiesen werden müssen.
Unser Fondsfinder unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Informationspflichten und veranschaulicht Ihren Kund:innen, alle notwendigen Informationen zu den angebotenen Investmentfonds auf einen Blick. Der Fondsfinder kann direkt auf Ihrer Website oder im Kundenportal eingebunden werden und kommt inklusive tagesaktueller Fondsdaten.
1Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz „SFDR“
Die SFDR umfasst drei Produktkategorien (Art. 6/8/9) welche im Rahmen der Spalte "ESG-Rating" anhand der (farblichen) Punkte dargestellt werden. Damit erfüllen Sie nicht nur die regulatorischen Vorgaben, sondern schaffen zudem vollste Transparenz für Ihre Kund:innen.
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